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RG, 24.01.1941 - 6 Tgb 515/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Eine Strafsache, die bei einem Gerichte der Ostmark anhängig ist, kann einem Gerichte zugewiesen werden, das seinen Sitz im Altreich hat, wenn die Zuweisung sowohl nach der ÖstStPO. als auch nach der RStPO. zulässig ist (§§ 62, 63 ÖstStPO., § 12 RStPO.) 2. Jede ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 104
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.02.1958 - 2 StR 80/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
Rechtsmittel
Anzuwenden ist hiernach grundsätzlich das Strafrecht des Tatorts (RGSt 74, 219, 325; 75, 104; 76, 97, 201; LK Vorbem 6 vor § 3), soweit dies nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen am Ort der Aburteilung widerspricht (BGH NJW 1952, 1146 - 4. Strafsenat - NJW 1952, 384 - I. Zivilsenat - BVerfG NJW 1952, 1129; LK Vorbem 6 d vor § 3; von Weber JZ 54, 578).